Ein Wunsch nach Bildung – und die Idee, ihn möglich zu machen
Der Sherpa Fonds e.V. ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein, der in Nepal die Schulausbildung begabter Kinder aus armen Familien fördert. Der Verein wurde am 7. Juli 2001 gegründet.
Entstanden ist der Sherpa Fonds aus einer persönlichen Reisebegegnung: Die Gründer waren selbst in Nepal unterwegs, kamen mit einem Sherpa ins Gespräch und hörten seinen Wunsch nach besseren Bildungschancen für Kinder. Aus dieser Verbindung wuchs die Idee – und kurz darauf der Verein.
Vereinsinformationen
Was den Sherpa Fonds trägt, sind Menschen mit Herz: Alle im Verein engagieren sich ehrenamtlich und in ihrer Freizeit – mit Ideen, Aktionen und viel persönlichem Einsatz, um Kindern in Nepal Bildung zu ermöglichen.
Besonders dankbar sind wir für die langjährige Unterstützung durch Spenderinnen und Spender sowie verschiedene Einrichtungen, die uns teils seit vielen Jahren begleiten. Diese Treue gibt uns Sicherheit – und den Kindern die Chance auf eine bessere Zukunft.
Bankkonto des Vereins
Kreissparkasse Saalfeld- Rudolstadt
IBAN: DE15 8305 0303 0011 0401 57
BIC: HELADEF1SAR
Vorstand
E-Mail:
Antje Höhn, Vorsitzende
Tel. +49 1520 85 333 91
E-Mail:
Uwe Cramer, Vorstandsmitglied
E-Mail:
Christiane Geißer, Vorstandsmitglied
Tel. +49 3671 51 62 68
E Mail:
Jan Dau, Vorstandsmitglied
E-Mail:
Aufgaben
- Auswahl förderungswürdiger Kinder und angemessener Ausbildungsmöglichkeiten
- Auswahl von Bildungseinrichtungen
- Finanzierung der Ausbildung
- Beschaffung von Finanzmitteln
- Verwaltung der Spendengelder
- Prüfung von Ausbildungsergebnissen und –berichten
- Bereitstellung von Informationen
- Vermittlung von Patenschaften
Vereinsregister
Reg.-Nr. beim Amtsgericht Rudolstadt VR 260902
Vorstand: Uwe Cramer, Jan, Dau, Christiane Geißer, Antje Höhn (Vorsitzende)
E-Mail
Gemeinnützigkeit
Das Finanzamt für Körperschaften in 80333 München, Meiserstr. 4, Telefon 089-1252-777 hat unter der Steuernummer 143 / 221 / 60616 die Gemeinnützigkeit des Sherpa Fonds e.V. für Bildung und Erziehung im Sinne der § 51 ff. der Abgabenordnung anerkannt.
Steuerliche Anerkennung von Zahlungen an den Verein
Spenden, Patenschaftszahlungen und Mitgliedsbeiträge werden von den Finanzämtern steuermindernd anerkannt.
Für die Anerkennung von Zahlungen bis zu 300,00 Euro genügt der Einzahlungsbeleg. Für Zahlungen über 300€ sendet der Sherpa Fonds e.V. gern Spendenbescheinigung an die Spender.
Voraussetzung ist die Mitteilung einer vollständigen Postadresse.
Wenn Sie bis Mitte April keine Bestätigung Ihrer im Vorjahr geleisteten Zahlungen erhalten haben, wenden Sie sich bitte an den Vorstand