Informationen

Satzung des Sherpa Fonds e.V. (Auszug)

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen “Sherpa Fonds”.
  2. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden und führt sodann den Namenszusatz „e.V.“ (eingetragener Verein).
  3. Der Verein hat seinen Sitz in Saalfeld/Saale.
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins ist das Sammeln und Weiterleiten von Mitteln zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts zur Förderung von Bildung und Erziehung von in Nepal lebenden jungen Menschen.
  2. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch
    1. die Auswahl förderungswürdiger junger Menschen
    2. die Auswahl angemessener Bildungs- und Erziehungsmaßnahmen
    3. die Auswahl von Ausbildungsträgern
    4. die Übernahme von Bildungs- und Erziehungskosten.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins können natürliche und juristische Personen sowie Firmen und Gesellschaften werden.
  2. Es gibt aktive und passive (fördernde) Mitglieder.
  3. Aktive Mitglieder können nur natürliche Personen werden, die persönlich bei der Verwirklichung der Vereinsziele mitwirken wollen.
  4. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.
  5. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Eine Ablehnung bedarf keiner Begründung.

§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod, durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein.
  2. Der Austritt kann jederzeit fristlos erfolgen. Er ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.
  3. Der Ausschluss eines Mitglieds kann erfolgen, wenn gegen die Vereinsinteressen verstoßen wurde. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
  2. Der Beitrag ist im Voraus für ein Jahr zu entrichten.
  3. Scheidet ein Mitglied aus, besteht kein Rückzahlungsanspruch.

§ 7 Ehrenmitglieder

Mitglieder, die sich um die Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben, können von der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

§ 8 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind der Vorstand, die Mitgliederversammlung und der Beirat.

§ 9 Vorstand

§ 10 Zuständigkeit des Vorstands

§ 11 Kassenführung

  1. Die für den Vereinszweck erforderlichen finanziellen Mittel werden in erster Linie durch Spenden aufgebracht.

§ 12 Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal im Jahr vom Vorstand unter Mitteilung der Tagesordnung und der Einhaltung einer Einladungsfrist von 2 Wochen schriftlich oder elektronisch einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen, wenn der Vorstand es für erforderlich hält oder wenn wenigstens ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung unter Angabe des zu verhandelnden Gegenstandes beantragt.
  2. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
    1. Entgegennahme des Jahresberichtes und des Kassenberichtes
    2. Entlastung des Vorstandes
    3. Festlegung der Höhe des Jahresbeitrages
    4. Wahl und Abberufung der Vorstandsmitglieder und des Kassenprüfers.
    5. Satzungsänderungen
    6. Auflösung des Vereins
  3. Jedes aktive Mitglied ist gleichermaßen stimmberechtigt.
  4. Es können Gäste zur Mitgliederversammlung eingeladen werden und teilnehmen. Voraussetzung ist eine Verbindung zum Verein (Interesse an Mitgliedschaft, aktiver Mitarbeit oder ein Förderer des Vereins). Gäste sind nicht stimmberechtig.
  5. Die Mitgliederversammlung kann sowohl in Person als auch digital oder hybrid durchgeführt werden.

§ 13 Beirat

§ 14 Haftung

§ 15 Aufwandsentschädigungen

§ 16 Auflösung des Vereins

Bei Fragen zur Satzung wenden Sie sich gern an den Sherpa Fonds Vorstand unter vorstand@sherpafonds.de.

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